wird belohnt
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp – wenn er zu einem Abschluss führt – mit einer Provision von bis zu 1.000,00 Euro.
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- MBIMMO kennt das Objekt nicht.
- Das Objekt liegt in der Region Wolfsburg, Braunschweig, Gifhorn, Königslutter, Helmstedt, Hamburg.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, sollten Sie umgehend handeln. Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Dabei gehen wir davon aus, dass Sie den Besitzer bereits informiert haben und dieser einverstanden ist.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- MBIMMO kennt das Objekt nicht.
- Das Objekt liegt in der Region Wolfsburg, Braunschweig, Gifhorn, Königslutter, Helmstedt, Hamburg.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, sollten Sie umgehend handeln. Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Dabei gehen wir davon aus, dass Sie den Besitzer bereits informiert haben und dieser einverstanden ist.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.