Wichtig zu wissen: Bei einem Wertgutachten handelt es sich nicht um ein Gutachten nach den Richtlinien des § 194 BauGB, sondern um eine fundierte Orientierungshilfe für Sie als Eigentümer.
Ein
marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn durch einen zu hoch angesetzten Preis verzögert sich der Verkauf. So wird Ihr Objekt als Ladenhüter wahrgenommen und erzielt am Ende einen niedrigeren Preis, als wäre es gleich zu einem realistischen Preis angeboten worden. Dieser Fehler lässt sich später nicht mehr korrigieren und kostet Sie bares Geld. Steuern Sie dem entgegen durch unsere
fundierte Wertermittlung und eine wohlüberlegte Preisfindung.
Die Konditionen für das Wertgutachten und eine Marktpreisanalyse teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit. Falls Sie uns im Anschluss mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen (
Makleralleinauftrag), verrechnen wir den Preis voll mit der Courtage (Maklerprovision).